| Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Axel Steinbicker, mit Sitz in 46395 Bocholt
Für Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Axel Steinbicker gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Bedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als sie den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Axel Steinbicker schriftlich bestätigt werden.
Angebot Angebote von der Firma Axel Steinbicker sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung zustande.
Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Firma Axel Steinbicker Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung von der Firma Axel Steinbicker zugänglich gemacht werden.
Preise Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager Bocholt ausschließlich Verpackung und Versicherung inklusive der bei Lieferung geltenden Umsatzsteuer.
Die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise entsprechen den Katalogpreisen der Firma Axel Steinbicker. Die im Katalog abgedruckten Preise sind die am Tag der Drucklegung gültigen Preise. Die Firma Axel Steinbicker wird jedoch die am Tage der Auslieferung gültigen Preise in Rechnung stellen.
Zahlungsbedingungen Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung bar, mit Euro- oder Verrechnungsschecks, ohne Abzug, zu leisten. Wir behalten uns vor, neue Kunden und solche Kunden, die keine Kaufleute sind Vorkasse zu verlangen.
Verursacht der Besteller den Lieferverzug, so tritt die Fälligkeit mit dem Datum der Erklärung der Versandbereitschaft ein.
Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen. Nimmt die Firma Axel Steinbicker Wechsel oder Schecks zahlungshalber an, ist die Firma Axel Steinbicker berechtigt, die entstehenden Kosten zu berechnen. Dies gilt auch für die Weitergabe und Prolongation von Wechseln. Diese Kosten sind sofort fällig. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung eines Wechsels bei Nichteinlösung übernimmt die Firma Axel Steinbicker keine Haftung. Wird ein Scheck nicht eingelöst, wird die Firma Axel Steinbicker ohne vorherige Ankündigung sofort Strafanzeige erlassen.
Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist die Firma Axel Steinbicker berechtigt, unbeschadet anderer Rechte, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen zu verlangen, es sei denn, der Besteller erbringt den Beweis dafür, daß der Firma Axel Steinbicker überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Aufrechnung Der Besteller/Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Zahlungsansprüche von der Firma Axel Steinbicker aufzurechnen, es sei denn seine Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Der Besteller/Auftraggeber kann ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nicht geltend machen.
Liefer- und Leistungszeit Die Einhaltung vereinbarter Liefer- oder Leistungstermine setzt voraus, daß erforderliche Genehmigungen, vom Besteller zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Zahlungen und sonstige Verpflichtungen des Bestellers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht dies nicht, so wird die Frist angemessen verlängert. Die Lieferfrist ist eingehalten wenn der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Liefer- oder Leistungspflicht auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von der Firma Axel Steinbicker nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Liefer- oder Leistungspflicht angemessen verlängert.
Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als im vorstehenden Absatz 5.3 genannten Gründen ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Auftrag hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von der Firma Axel Steinbicker vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Kommt die Firma Axel Steinbicker mit einem Teil der Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ein Teil der Lieferung oder Leistung unmöglich, so kann der Besteller/Auftraggeber nur dann gemäß 5.4 vom ganzen Vertrag zurücktreten oder gemäß 5.5 Schadensersatz verlangen, wenn die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat.
Dir Firma Axel Steinbicker ist zur vorzeitigen Lieferung oder Leistung berechtigt.
Die Firma Axel Steinbicker kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Vorlieferant nicht richtig oder rechtzeitig liefert, vorausgesetzt, daß die Firma Axel Steinbicker trotz eines kongruenten Deckungsgeschäfts von seinem Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wird.
Versand Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers/Auftraggebers. Das gleiche gilt für evtl. Rücksendungen. Die Firma Axel Steinbicker bestimmt den Transporteur.
Gefahrenübergang und Entgegennahme Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller/Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma Axel Steinbicker noch andere Leistungen z.B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers/Auftraggebers wird die Firma Axel Steinbicker auf dessen Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-, und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichern.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller/Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller/Auftraggeber über, jedoch ist die Firma Axel Steinbicker verpflichtet auf Wunsch und Kosten des Bestellers/Auftraggebers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Die Ware wird bei der Firma Axel Steinbicker verwahrt oder bei Dritten eingelagert. Die Kosten hat der Besteller/Auftraggeber zu tragen.
Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus 9. Entgegenzunehmen.
Eigentumsvorbehalt Die Firma Axel Steinbicker behält sich das Eigentum an der dem Besteller gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor (Vorbehaltsware). Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmt vom Besteller bezeichneten Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum an der Vorbehaltsware als Sicherung für die Saldoforderungen der Firma Axel Steinbicker.
Der Besteller ist berechtigt dir Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern und weiterzuverarbeiten, solange er nicht gegenüber der Firma Axel Steinbicker in Zahlungsverzug gerät. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist der Besteller/Auftraggeber nicht berechtigt.
Die aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehalte dem Besteller/Auftraggeber erwachsenen Forderungen tritt der Besteller/Auftraggeber bereits jetzt der Firma Axel Steinbicker ab. Dies gilt auch für Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent. Die Firma Axel Steinbicker ermächtigt den Besteller/Auftraggeber, die an die Firma Axel Steinbicker abgetretenen Forderungen für Rechnung der von der Firma Axel Steinbicker im eigenen Namen einzuziehen. Die Firma Axel Steinbicker ist berechtigt, diese Einziehungsermächtigung zu widerrufen und die Offenlegung der dem Besteller/Auftraggeber erwachsenen Forderungen zu verlangen, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät, wenn gegen den Besteller/Auftraggeber die Einzelzwangsvollstreckung betrieben wird, wenn erhebliche Vermögensverschlechterung eintritt oder wenn Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen gestellt wird.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller/Auftraggeber auf das Eigentum der Firma Axel Steinbicker hinzuweisen und die Firma Axel Steinbicker unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht ist die Firma Axel Steinbicker berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Besteller/Auftraggeber sofort geltend zu machen; soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, kann die Firma Axel Steinbicker nach eigener Wahl sowohl sofort als auch Zug um Zug gegen Bezahlung liefern
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller/Auftraggeber für die Firma Axel Steinbicker vor. Die Firma Axel Steinbicker erwirbt Eigentumsrecht in Höhe des bei Be- und Verarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt die Firma Axel Steinbicker Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, das der Besteller/Auftraggeber der Firma Axel Steinbicker, soweit ihm die Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt.
Übersteigt der Wert der aus dieser Vereinbarung der Firma Axel Steinbicker zustehenden Sicherheiten die Forderung um insgesamt mehr als 20%, so ist die Firma Axel Steinbicker auf Verlangen des Bestellers/Auftraggebers verpflichtet, die der Firma Axel Steinbicker aus dieser Vereinbarung zustehenden Sicherheiten nach eigener Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben.
Verlangt die Firma Axel Steinbicker die Herausgabe der Vorbehaltsware, so liegt hierin - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Liefervertrag.
Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder Vermögensverfall, so hat die Firma Axel Steinbicker das Recht, nach der Erklärung des Rücktritts die Vorbehaltsware beim Besteller abzuholen, zu diesem Zwecke die Räume (und die, die zum erreichen der Lageräume nötig sind) zu betreten, in denen die Vorbehaltsware lagert und sodann die Ware für die Firma Axel Steinbicker nach eigenem Ermessen zu lagern.
Gewährleistung Dir Firma Axel Steinbicker gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, daß Lieferungen frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind und die schriftlich vereinbarten Spezifikationen zu zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden. Bei Leistungen gewährleistet die Firma Axel Steinbicker die mangelfreie Durchführung.
Für Entwicklungsmuster, Prototypen oder Vorserienlieferungen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Weiterhin ist die Gewährleistung ausgeschlossen für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller/Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind, sofern diese nicht auf ein Verschulden der Firma Axel Steinbicker zurückzuführen sind.
ie Gewährleistungsfrist für Lieferungen und Leistungen beträgt 6 Monate ab Lieferung bzw. Abnahme der Leistung, es sei denn, der Lieferant bzw. Hersteller der die Firma Axel Steinbicker beliefert, räumt eine längere Gewährleistungsfrist ein. Dann gilt diese. Auf Verlangen des Bestellers teilt die Firma Axel Steinbicker ihm die Gewährleistungsfrist des jeweiligen Lieferanten bzw. Herstellers, der die Firma Axel Steinbicker beliefert, mit.
Tritt im Falle der Lieferung während der Gewährleistungsfrist ein Fabrikations- oder Materialfehler auf oder zeigt sich, daß die Ware nicht den vereinbarten Spezifikationen oder zugesicherten Eigenschaften entspricht, oder zeigt sich im Falle der Leistung während der Gewährleistungsfrist, daß diese mangelhaft ist, wird die Firma Axel Steinbicker nach ihrer Wahl die Ware im Falle von Lieferungen die Ware nachbessern oder als Ersatz zumindest ein grundüberholtes Austauschprodukt entsprechender Qualität liefern und im Falle von Leistungen nachbessern bzw. nochmals erbringen, vorausgesetzt, daß der Besteller/Auftraggeber der Firma Axel Steinbicker
im Falle offener Mängel 10 Tage nach Lieferung bzw. Leistung und
im Falle versteckter Mängel 10 Tage nach Entdeckung innerhalb der Gewährleistungspflicht unter Beschreibung des Mangels
benachrichtigt; und der Firma Axel Steinbicker die Möglichkeit der Nachbesserung gibt (Zugang zu den Räumlichkeiten etc.)
Erkennt die Firma Axel Steinbicker die Fehler an, werden die Kosten für die Zusendung der beanstandeten Ware erstattet. Bei Nichtanerkennung erfolgt die Rücksendung auf Kosten des Bestellers/Auftraggeber. Sollte die Ware aus der Bundesrepublik Deutschland exportiert werden, trägt die Firma Axel Steinbicker die Transportkosten in jedem Fall nur hinsichtlich des Anteils, der für den Transport in der Bundesrepublik Deutschland anfällt. Sollten Nachbesserungsarbeiten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erforderlich werden, trägt die Firma Axel Steinbicker nur den Anteil der Reisekosten, die bis zum Grenzort der Bundesrepublik Deutschland angefallen wären, der der Reiseroute ins Ausland am nächsten liegt. Von den Unterbringungskosten trägt die Firma Axel Steinbicker nur den Anteil, der bei einer Unterbringung in einem deutschen Hotel der Mittelklasse (nicht über 120,-- DM einschließlich Frühstück) angefallen wäre. Zölle und Abgaben gehen zu Lasten des Bestellers/Auftraggebers. Der Besteller/Auftraggeber räumt der Firma Axel Steinbicker eine angemessene Frist zur Mangelbehebung bzw. Ersatzlieferung oder -leistung ein. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. -leistung ist der Besteller/Auftraggeber, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen (Minderung).
Jede weitere Haftung der Firma Axel Steinbicker gegenüber dem Besteller/Auftraggeber aufgrund von Mängeln oder Lieferung ist ausgeschlossen. Die Firma Axel Steinbicker haftet insbesondere nicht für mittelbare oder Folgeschäden; dies gilt nicht bei Zusicherung von Eigenschaften, sofern die Zusicherung gerade von solchen mittelbaren oder Folgeschäden schützen sollte.
Sonstige SchadensersatzansprücheSchadensersatzansprüche des Bestellers gegen die Firma Axel Steinbicker (insbesondere aufgrund von Verletzung von Beratungs- oder vertraglichen Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung und Verschulden bei Vertragsabschluß) sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, falls ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Firma Axel Steinbicker einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Ist der Besteller/Auftraggeber Kaufmann, so haftet die Firma Axel Steinbicker auch dann nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter verursacht wurde, die nicht leitende Angestellte oder gesetzliche Vertreter von der Firma Axel Steinbicker sind, es sei denn, der Schaden ist durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragsverpflichtung entstanden. Die in Ziffer 10 bezeichneten Ansprüche verjähren in sechs Monaten, mit Ausnahme eines Anspruches aus unerlaubter Handlung.
Freistellung von Produktionshaftpflichtansprüchen Der Besteller/Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Axel Steinbicker von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen die Firma Axel Steinbicker wegen eines Schadens geltend machen, der durch ein von der Firma Axel Steinbicker bezogenes Produkt allein oder zusammen mit anderen in das Endprodukt eingebauten Produkten verursacht worden ist (Produkthaftpflicht), wenn der Preis der von der Firma Axel Steinbicker gelieferten Produkte in keinem angemessenen Verhältnis zu dem gegenüber der Firma Axel Steinbicker geltend gemachten Schadensersatzanspruch steht.
Gewerbliche Schutzrechte Die Firma Axel Steinbicker wird den Besteller/Auftraggeber bei der Abwehr aller gegen ihn gerichteten Ansprüche unterstützen , die geltend gemacht werden, weil von der Firma Axel Steinbicker gelieferten Produkte oder Teile davon angeblich ein gewerbliches Schutzrecht oder Eigentumsrecht oder irgendwelche Rechte Dritter verletzen. Der Besteller/Auftraggeber verpflichtet sich, die Firma Axel Steinbicker unverzüglich zu informieren, wenn solche Ansprüche gegen ihn erhoben werden. Der Firma Axel Steinbicker bleibt in solchen Fällen vorbehalten, den Besteller hinsichtlich der Kosten der Rechtsverfolgung freizustellen, dies jedoch nur dann, wenn diese Rechtsverfolgung ausschließlich in Absprache mit der Firma Axel Steinbicker durchgeführt wird. Dies schließt auch die Auswahl des Prozeß- bzw. Verfahrensbevollmächtigten ein.
Wenn die Firma Axel Steinbicker im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten, die von Dritten geltend gemacht werden, Änderungen der Axel Steinbicker-Produkte vornehmen will oder vornehmen muß, ist der Besteller/Auftraggeber verpflichtet, solche Änderungen durchführen zu lassen. Irgendwelche Ansprüche auch wegen der möglichen Ausweitung der Axel Steinbicker-Produkte stehen dem Besteller/Auftraggeber nur zu, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit beruhte.
Wird in einem wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen die Firma Axel Steinbicker geführten Verfahren auch dem Besteller/Auftraggeber die weitere Benutzung der Axel Steinbicker-Produkte untersagt, oder aber ist nach Ansicht von der Firma Axel Steinbicker eine solche Untersagung zu erwarten, darf die Firma Axel Steinbicker auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Besteller/Auftraggeber Rechte verschaffen, die Axel Steinbicker-Produkte weiter zu benutzen oder diese auszutauschen oder so zu ändern, daß die Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. Sollten solche Maßnahmen unmöglich sein, ist der Besteller/Auftraggeber verpflichtet, der Firma Axel Steinbicker die betreffende Axel Steinbicker-Produkte zurückzugeben.
Die vorstehend bestimmten Ansprüche bestehen nur dann, wenn die Axel Steinbicker-Produkte durch den Besteller/Auftraggeber nicht verändert wurde. Andere als die vorstehend genannten Ansprüche stehen dem Besteller/Auftraggeber wegen der Verletzung der gewerblichen Schutzrechte nicht zu.
Exportkontrolle In Anerkennung der amerikanischen und lokalen (insbesondere deutschen) Exportkontrollgesetzgebung verpflichtet sich der Besteller/Auftraggeber, daß er vor dem Export von Produkten oder technischen Informationen, die er von der Firma Axel Steinbicker erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente einholen wird.
Der Besteller verpflichtet sich, solche Produkte oder technischen Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, exportieren, reexportieren, liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen amerikanische oder lokale (insbesondere deutsche) Gesetze oder Verordnungen verstößt. Der Besteller/Auftraggeber verpflichtet sich weiter, alle Empfänger dieser Produkte oder technischen Informationen über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der Besteller/Auftraggeber wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere beschaffen, die zum Kauf und Wiederverkauf der Produkte erforderlich sind. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Besteller nicht zur Rückgabe oder zu Schadensersatz.
Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort ist 46397 Bocholt.
Der Gerichtsstand ist 46397 Bocholt. Es steht der Firma Axel Steinbicker jedoch frei den Besteller/Auftraggeber an dem Sitz seiner Hauptniederlassung zu verklagen.
Anwendbares Recht, Wirksamkeit Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (BKG und EAG) wird ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. des Teils der unwirksamen Bestimmung wird die Firma Axel Steinbicker mit dem Besteller/Auftraggeber eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils einer Bestimmung möglichst nahekommt.
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